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::: Art Club Imst ... Kultur, die Spaß macht :::  
     
  Eventtipps: Konzerttipps: Art Service Tirol  
     
     
   
  12. November 2021  
  Gabriel Castaneda  
     
   
  27. Mai 2022  
  Hans Söllner  
     
   
  28. Mai 2022  
  Hans Söllner  
     
   
  25. Juni 2022  
  Gilbert - Stadtpark Open Air  
     
   
  19. Oktober 2022  
  Günter Grünwald  
     
   
     
     
   
     
 

Sicherer Besuch unserer Veranstaltungen:

 
     
 
  • Aus 3-G wird 2-G: Überall dort, wo bislang 3-G galt, haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt. Dies gilt auch für Kulturveranstaltungen.
  • Übergangsfrist von 4 Wochen: Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test
  • Antikörpertests und Antigentests sind nicht mehr als G-Nachweis gültig
 
     
 

Zur Vermeidung von Staubildung und Stress ersuchen wir um frühzeitiges Erscheinen.

 
     
 
  • Im Sinne des Contact Tracings müssen wir um kurze Selbstregistrierung (Name, Tel., e-mail) mittels eines QR-Codes ersuchen. Sie benötigen dazu nur ein Smartphone mit Kamera und aktiver Datenverbindung (Internet-Browser). Falls Sie kein geeignetes Gerät zur Verfügung haben, hält unser Personal auch gedruckte Formulare zur Verfügung.
  • Bitte benützen Sie die zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittelspender und Händewaschgelegenheiten. Bitte in den Ellenbogen niesen / husten.
  • Falls Sie sich krank fühlen, der Verdacht einer Infektion besteht und/oder Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer positiven Person hatten, müssen wir Sie dringend ersuchen, der Veranstaltung fernzubleiben
 
     
  Als Nachweis einer sog. „geringen epidemiologischen Gefahr“ gelten:
1. ein Nachweis über ein negatives Testergebnis durch
  • PCR-Test durch befugte Stelle, der nicht älter als 72 Stunden ist (nur gültig für Erstgeimpfte)

2. ein molekularbiologisch bestätigter Nachweis

  •  über eine Genesung in den letzten 180 Tagen mittels ärztlicher Bestätigung

3. ein Nachweis über eine Impfung gilt bei

  • einer Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf
  • einer Impfung ab dem 22. Tag bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, sofern diese nicht länger als 270 Tage zurückliegt;
  • einer Impfung, nach überstandener Genesung, die mittels molekularbiologischem Test bzw. Vorliegen neutralisierender Antikörper die mind. 21 Tage vor der Impfung bestand, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf
 
     
 

Es gelten bei allen Veranstaltungen die tagesaktuellen Covid-19-Regeln!

 
     
   
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